Ihr Kraftfahrzeug-Sachverständigen-Büro
für Kfz-Schäden und Kfz-Bewertung

Es wäre fatal, die Feststellung Ihrer berechtigten Schadenersatzansprüche
der Versicherung Ihres Unfallgegners zu überlassen, denn die Versicherungen
sind nicht verpflichtet, Sie über Ihre Schadenersatzansprüche aufzuklären.
Auch wenn Sie stets die Werkstatt Ihres Vertrauens in Anspruch nehmen,
sollten Sie nie auf Ihr Recht verzichten und einen Sachverständigen hinzuziehen.